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Sonntag, Dezember 22, 2024
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Vom Abgasskandal betroffen? Jetzt Schadenersatz sichern!

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Köln (ots)

Autohersteller müssen betrogene Dieselfahrer im Abgasskandal entschädigen. Deutsche Gerichte haben die Automobilkonzerne bereits in tausenden Fällen zur Zahlung von hohen Entschädigungen verurteilt. Inwieweit auch Ihnen eine Entschädigung zusteht, erfahren Sie in unserem kostenfreien Diesel-Check.

Abgasskandal: Schadenersatzanspruch prüfen ohne Kostenrisiko

Automobile müssen bestimmte Abgasnormen wie Euro 5 oder Euro 6 einhalten und unterliegen strengen gesetzlichen Grenzwerten für den Ausstoß von Schadstoffen wie Stickoxiden.

Fast alle Autohersteller haben jedoch illegale Abschaltvorrichtungen in Ihre Fahrzeuge eingebaut. Mithilfe dieser Manipulationssoftware erkennen Fahrzeuge, dass sie auf einem Prüfstand stehen und reduzieren temporär ihren Abgasausstoß. So wurden Abgasgrenzwerte im Prüfstand eingehalten, auf der Straße jedoch um ein Vielfaches überschritten.

Käufer eines derart manipulierten Fahrzeugs haben Anspruch auf Schadenersatz. Jetzt Diesel-Check starten und ohne Kostenrisiko Schadenersatzansprüche prüfen.

Haben Sie ein abgasmanipuliertes Dieselfahrzeug gekauft? Das sind Ihre Optionen.

Als Käufer eines abgasmanipulierten Fahrzeugs haben Sie die folgenden drei Optionen:

Fahrzeug zurückgeben und Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung zurückerhalten
Fahrzeug behalten und bis zu 20 Prozent Schadenersatz erhalten
Fahrzeug zurückgeben und gleichwertiges, mangelfreies Ersatzfahrzeug erhalten

Nutzen Sie die Erfahrung unserer auf den Abgasskandal spezialisierten Anwaltskanzlei. Wir prüfen Ihren individuellen Fall ohne Kostenrisiko für Sie und beraten Sie zum weiteren Vorgehen. Jetzt Diesel-Check starten, kostenfreie Erstberatung sichern und Entschädigung für ihr Dieselfahrzeug erhalten

Verjährung droht: Jetzt handeln und Geld zurückerhalten

Ob Ihre Ansprüche im Dieselskandal bald verjähren, kann nur durch einen spezialisierten Anwalt sicher beantwortet werden. Denn wann eine Verjährung eintritt, hängt von vielen Faktoren ab. Teils sind Ihre Ansprüche bereits nach drei Jahren oder weniger verjährt, nachdem Sie nachweislich Kenntnis von der Abgasmanipulation Ihres Fahrzeugs erhalten haben. In anderen Fällen können Sie kenntnisunabhängig bis zu 10 Jahre nach Kauf Schadenersatz erhalten.

Nutzen Sie unseren kostenlosen Diesel-Check, um schnell und kostenfrei eine Einschätzung Ihrer Chancen und der möglichen Entschädigungshöhe zu erhalten.

Keine Rechtsschutzversicherung? Dennoch Schadenersatz ohne Kostenrisiko erhalten.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, so werden die Kosten des Verfahrens meistens von dieser getragen. Die Abwicklung des Falls mit Ihrer Versicherung übernehmen wir für Sie, sodass Sie nichts weiter tun müssen.

Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, prüfen wir die Möglichkeit einer Prozesskostenfinanzierung. Ein Prozesskostenfinanzierer übernimmt alle anfallenden Kosten des Verfahrens und erhält dafür bei einem erfolgreichen Prozess einen kleinen Teil der Entschädigungssumme als Provision.

Worauf warten Sie noch? Jetzt Diesel-Check starten und mögliche Entschädigung sichern.

Pressekontakt:

Decker & Böse Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Claudiastraße 2
51149 Köln
Tel.: 0221 / 292 70 1
E-Mail: info@db-anwaelte.de
Internet: www.db-anwaelte.de

Original-Content von: Decker & Böse Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell

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